Ich stand mit meiner Mutter am Kofferraum unseres Autos, als plötzlich Schüsse fielen. Erst traf es meinen Sohn, dann richtete der Mann die Waffe auf mich. Ich hörte nur ein Klicken. Die…

Ich stand mit meiner Mutter am Kofferraum unseres Autos, als plötzlich Schüsse fielen. Erst traf es meinen Sohn, dann richtete der Mann die Waffe auf mich. Ich hörte nur ein Klicken. Die...

Der Mann, der am späten Nachmittag des 18. Dezember 2024 auf dem Parkplatz eines Discounters in Ahlen seinen Wagen parkt, ist 68 Jahre alt. Er ist Familienvater. Er hat einen Sohn verloren.

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Ein paar Meter weiter packen ein 37-jähriger Mann und seine Mutter ihre Einkäufe in den Kofferraum. Sie ahnen nichts. Dann fallen Schüsse. Der 68-Jährige zielt zuerst auf den Mann und schießt.

Als der junge Mann zusammensackt, richtet der ältere die Waffe auf die Mutter. Er drückt ab. Es klickt. Die Waffe hat eine Ladehemmung.

Die Mutter versucht zu fliehen, doch der Täter holt sie ein, überwältigt sie und verletzt sie. Der angeschossene Sohn ist trotz seiner Verletzung noch in der Lage, sich aufzurappeln, dem Angreifer nachzueilen und ihn festzuhalten. Er hat Glück im Unglück: Die Kugel hat keine lebensgefährliche Wunde verursacht. Jemand hat die Polizei gerufen.

Der mutmaßliche Schütze wird noch auf dem Parkplatz festgenommen. Was die Menschen in Ahlen an diesem Abend besonders erschüttert: Es ist nicht die erste Schießerei in ihrer Stadt. Auf einer Bank vor einem Wohnhaus war vor Jahren ein junger Mann brutal erschossen worden. Sein Name: Thomas A.

Er war Koch. Sein Mörder wurde nie gefunden. „Hier wird es immer schlimmer“, sagt ein Passant. „Die Menschen haben entweder eine solche Not oder sie sind krank im Kopf.

Anders kann ich mir das nicht vorstellen. “

Der 68-jährige Mann, der jetzt auf dem Parkplatz geschossen hat, ist der Vater von Thomas A. Die Staatsanwaltschaft schließt einen Zusammenhang zwischen den beiden Taten nicht aus. Thomas A.

wurde im Jahr 2020 vor seinem Wohnhaus erschossen. In der Tatnacht benannten seine Eltern gegenüber der Polizei Mitglieder einer Nachbarsfamilie als mögliche Drahtzieher. So steht es später im Urteil. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen die Familie, doch es gab keinen konkreten Tatverdacht.

Im Sommer 2024 wurden die Ermittlungen eingestellt. Der Vater von Thomas A. wollte das offenbar nicht akzeptieren. „Wir gehen derzeit als mögliche Ermittlungsthese davon aus, dass es einen Zusammenhang mit der Tötung damals im Jahr 2020 geben könnte“, sagt ein Sprecher.

„Das ist eine Ermittlungshypothese, die nicht fernliegend ist. “

Der 68-Jährige ist überzeugt: Die Menschen, die er auf dem Parkplatz angegriffen hat – der junge Mann und seine Mutter – haben etwas mit dem Mord an seinem Sohn zu tun. Nachgewiesen werden konnte ihnen das nie. Kriminalpsychologin Lydia Benecke erklärt, was in einem Menschen wie diesem Vater vorgehen kann.

Nach einem Mord an einem nahen Angehörigen wünschen sich die meisten Menschen, dass der Täter zur Verantwortung gezogen wird. Aber selbst dann müsse man sich mit der eigenen Trauer auseinandersetzen, sagt sie. Man müsse lernen, sein Leben weiterzuführen. Doch viele schaffen das nicht.

Wenn das Gefühl der Hilflosigkeit übermächtig wird, kann daraus Wut entstehen. Wut fühlt sich subjektiv besser an als Hilflosigkeit. Und Wut gibt den Menschen die Idee: „Ich kann etwas tun. “

„Wenn der Mensch dann auf der Basis der Wut sagt, ‚Ich kann etwas tun‘, dann ist er subjektiv nicht mehr in dieser Hilflosigkeit“, erklärt Benecke.

„Dann kann dieses Konstrukt dazu führen, dass sich ein Mensch entscheidet, zu potenziell tödlicher Gewalt zu greifen. “

Die meisten Menschen gehen diesen Weg trotzdem nicht. Warum? Die Psychologin fragt in einem Interview ihre Gesprächspartnerin: „Was würde dich persönlich davon abhalten?

Die Antwort: „Ich hätte Angst, dass ich in dem Moment etwas Falsches tue. “

Genau das, erklärt Benecke, sei der Unterschied. Die meisten Menschen haben eine Gewissensinstanz. Sie wissen: Mit einer eigenen ungerechten Handlung kann man Ungerechtigkeit nicht kompensieren.

Man würde die Situation sogar verschlimmern. Menschen, die zur Selbstjustiz greifen, steigern sich dagegen in die Vorstellung, dass ausschließlich Rache ihnen helfen kann. Jede andere Form der konstruktiven Verarbeitung wird für sie irrelevant. „Dabei gibt es psychologische Erkenntnisse, dass sich selbst Menschen, die sich gerächt haben, danach typischerweise nicht besser fühlen“, sagt Benecke.

Monate später beginnt im Landgericht Münster der Prozess gegen den 68-Jährigen. Fast zwei Stunden begründet das Gericht seine Entscheidung, dann verkündet es das Urteil: sechseinhalb Jahre Haft für den Mann, der das Gesetz selbst in die Hand nehmen wollte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren gefordert. Für den Anwalt der Nebenkläger ist das Urteil zu mild.

„Wir hatten gehofft, dass es eine Freiheitsstrafe über zehn Jahren wird, auch um ein Signal zu setzen, dass Selbstjustiz einfach nicht zu tolerieren ist – gerade auf diese Art und Weise einer fast hinrichtungsartigen Tötung“, sagt er. „Da hätten wir uns ein deutliches Signal der Strafkammer erwartet. “

Richterin Katharina Badia vom Landgericht Münster war als Prozessbeobachterin im Saal. Sie erklärt das Urteil: Das Gericht geht davon aus, dass das Motiv des Täters Rache war, weil er glaubte, die Familie der Geschädigten sei für den Tod seines Sohnes verantwortlich.

Grundsätzlich sei Selbstjustiz ein strafschärfendes Merkmal, sagt Badia, weil sich der Täter über das Recht stelle. Doch in jedem Fall müsse der konkrete Einzelfall abgewogen werden. Die Kammer stellte fest: Es lagen keine niedrigen Beweggründe vor. Der Angeklagte war überzeugt, dass die Familie seinen Sohn auf dem Gewissen habe – auch wenn er sich nicht sicher war, welche Familienmitglieder konkret beteiligt gewesen sein sollen.

Trotzdem handelt es sich aus Sicht des Gerichts um einen versuchten Mord, weil die beiden Geschädigten die Tat überlebt haben, und zwar mit dem Mordmerkmal der Heimtücke. Der Strafrahmen liegt dadurch zwischen drei und fünfzehn Jahren. Das Gericht gelangte nach Abwägung aller Gesichtspunkte zu sechs Jahren und sechs Monaten. In der Urteilsbegründung richtet die Vorsitzende einen Appell an die Familien: Sie sollen künftig ohne weitere Auseinandersetzungen miteinander leben können.

Der Verteidiger des Verurteilten hält das Strafmaß für zu hoch. Er legt Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein. Er sagt: „Dass ein versuchter Mord angenommen worden ist, trifft nicht auf meine Zustimmung. Ich habe das nicht nur aus dem Bauch heraus gesagt, sondern ich habe dafür etwas vorgetragen.

Das müssen wir jetzt überprüfen lassen. Dafür gibt es den Bundesgerichtshof. “

Der Bundesgerichtshof prüft derzeit, ob die Revision zugelassen wird. Falls nicht, wird das Urteil des Landgerichts Münster rechtskräftig.

Für die Menschen in Ahlen bleibt die Frage, ob Gerechtigkeit auf diese Weise je erreicht werden kann.