Heute in XY Spuren des Verbrechens: Femizide. Vier Fälle, in denen Frauen getötet wurden, weil ein Mann Macht, Kontrolle und Besitzdenken über ihr Leben stellte. „Da bin ich ausgerastet”, sagt ein Täter später. „Ich wollte einfach nur, dass sie aufhört.

”
Offenburg, 1976. Kurz vor 22:30 Uhr steht ein fremder Mann wortlos im Garten von Irma Sanders. Er starrt die Jugendlichen an, die bei ihrer Tochter Renate sind, und verschwindet. Als Renates Freunde gehen, taucht er wieder auf.
„Sag mal, ist der Peter da? Ich suche den schon den ganzen Tag. ”
Der Mann bekommt eine Auskunft, verschwindet. Doch nur eine Viertelstunde später beobachtet eine Nachbarin, wie er Renate in einen schmalen Fußweg hinter den Gärten zerrt.
Ein Wettlauf um Leben und Tod beginnt. Renate rettet sich durch die Terrassentür – doch der Täter schlüpft durch die offene Eingangstür ins Haus. Renates Bruder will Mutter und Schwester nicht aufwecken. Er ist leise, schaltet kein Licht an.
Am nächsten Morgen bereitet seine Mutter kein Frühstück vor. Er wundert sich über das offenstehende Tresorfach, dann findet er sie. Mutter und Tochter sind tot. Zwei Leben, ausgelöscht in einer Nacht.
Der Täter wurde beim Trampen erkannt und gestand. Die 17-jährige Renate hatte ihn zurückgewiesen, nachdem er sie im Freibad belästigt hatte. Diese Zurückweisung konnte er nicht ertragen. Das Motiv war Rache.
„Diese Art von gekränktem Stolz, dem Wunsch nach Kontrolle, aber auch Besitzdenken – das sind Motive, die in vielen Femiziden ähnlich sind”, sagt Helene Reiner. Travenbrück, 2017. Nach Monaten voller Umzug und Neuanfang sitzt Yvon Rieken in ihrer neuen Wohnung. Sie ist 39, ihr Sohn ist gerade ausgezogen, sie hat einen neuen Partner.
Das Glück ist greifbar. „Die erste Nacht in meiner eigenen Wohnung, zusammen mit dir. Das ist einfach nur schön. ”
Doch ein Problem bleibt: Ihr Ex-Freund Klaus Weber, mit dem sie vier Jahre zusammengelebt hat, schuldet ihr noch Geld aus einem Hauskauf.
Er taucht unangemeldet auf. „Hallo Yvon. Wollte nur mal hören, wie es dir so geht mit der Wohnung und so. ”
„Gut, fühle mich sehr wohl.
”
„Hast du mit dem Anwalt geredet? ”
„Klaus, ich brauch das Geld. Allein für den Umzug habe ich einen riesen Kredit aufgenommen. ”
„Ich kümmere mich drum.
Versprochen. ”
Dreieinhalb Wochen später, am 25. Oktober 2017, ist Yvon stark erkältet. Ihr Ex-Freund ruft an und bittet sie, Unterlagen zu unterschreiben.
Sie fährt zu ihm. Auf ihrem Anrufbeantworter hinterlässt ihr neuer Partner eine Nachricht. Dann meldet er sich bei der Polizei, als sie nicht auftaucht. Klaus Weber behauptet, Yvon habe sich auf dem Heimweg übel gefühlt.
Er habe sie an einer Bushaltestelle aussteigen lassen. „Ich möchte noch ein paar Meter laufen, frische Luft schnappen. ”
Die Polizei zweifelt. Mehrere Ex-Partnerinnen von Klaus Weber geben an, dass er gewalttätig geworden war.
Ein Zeuge aus der Bevölkerung sieht ihn in der Nacht an der Bushaltestelle – allein im Auto. Yvons Handy war dort nur zwei Minuten lang eingeloggt. Viel zu wenig für die Tat, die Klaus Weber schildert. Die Kripo erhebt Anklage, auch ohne Leiche.
Exakt eineinhalb Jahre später finden zwei Landwirte ihre sterblichen Überreste in einem Plastiksack an einem Autobahnkreuz. An einer blauen Daunenjacke klebt die DNA des Tatverdächtigen. Vor Gericht gesteht Klaus Weber: „Ich hab sie geschlagen und geschubst. Sie hat mich angebrüllt, dass ihr neuer viel besser im Bett ist.
Da bin ich ausgerastet. Ich wollte einfach nur, dass sie aufhört. ”
Die Staatsanwaltschaft sieht es anders: Der Angeklagte hatte alles geplant. Er lockte Yvon gezielt zu sich, sie war schon tot, bevor er zur Bushaltestelle fuhr.
2020 wird Klaus Weber zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. Richter Dr. Laurent Laflur vom Oberlandesgericht München ordnet den Fall ein: „Femizid ist kein juristischer Begriff. Was wir sehen, ist eine sogenannte Trennungstötung.
Der Mann tötet die Frau, weil sie nicht mehr seine Frau sein möchte. Er macht Besitzansprüche geltend – und Besitzansprüche gegenüber Menschen kennt unsere Rechtsordnung nicht. Deshalb ist eine solche Tötung besonders verachtenswert. ”
Schleswig-Holstein, 1984.
Die 13-jährige Merle Stering lebt mit ihren drei Geschwistern und den Jagdhunden am Rand eines Erholungsgebiets. An einem Sonntag besucht sie ihre Oma, um Klavier zu üben. Ihre Mutter sagt: „Du musst um 18 Uhr zu Hause sein. ”
Der Heimweg führt durch einen Park.
Auf der nahen Bundesstraße bilden sich Autoschlangen. Merle wird von Bekannten gesehen, sie kommt sogar ins Gespräch. Ihre Freundin Susanne wartet schon vor dem Haus auf sie. Niemand sieht, was passiert.
150 Meter vor dem Elternhaus zerrt ein Mann die 13-Jährige ins Gebüsch und sticht 27 Mal auf sie ein. Der Täter, damals 20 Jahre alt, wird gefasst und gesteht. Sein Motiv: Rache wegen Zurückweisung. Er wird zu zehn Jahren Haft wegen Mordes aus niederen Beweggründen verurteilt – die höchstmögliche Jugendstrafe.
Im Urteil heißt es: Wegen seines geringen Selbstwertgefühls war der Täter besonders empfindlich für Kränkungen. Ein weiterer Fall: Hanna S. , Angehörige der Jesiden. Mit 15 wurde sie verheiratet, gegen ihren Willen.
Ihr Mann hat sie geschlagen, ihr Leben in Deutschland war eine komplette Abschottung. Hanna floh mit ihrer Tochter in Frauenhäuser, versteckte sich. Ihr Kollege Karim half ihr, eine eigene Wohnung zu finden. „Nach jesidischem Recht gehört die Frau dem Mann.
Er kann mit dir praktisch tun, was er will. ”
Hanna zeigt ihrer Freundin Sabine ihren massiven Hochzeitsschmuck. „Mein Mann will alles zurück. ”
Dann schreibt die Familie ihres Mannes: Sie würden sie schlachten wie einen Esel, wenn sie das Gold und das Kind nicht herausgibt.
„Sechs Monate lassen sie mir Zeit, haben sie geschrieben. Wie gnädig. ”
Hanna verliert das Sorgerecht für ihre Tochter. Ihr wird gesagt, das Kind solle beim Vater aufwachsen.
Sie muss wieder umziehen. Karim bleibt an ihrer Seite. Am 21. April – auf den Tag genau sechs Monate nach der Drohung – findet man in Hannas Wohnung Blutspuren und ein Messer.
Karim: „Die Nachricht hat sie mir gezeigt. Ging um den Hochzeitsschmuck. Davor hat sie sich immer gefürchtet, dass ihre Leute sie finden und töten. ”
Fünf Personen werden wegen gemeinschaftlichen Mordes aus niedrigen Beweggründen angeklagt, darunter der Ehemann und ein Sohn.
Mehr als zwei Jahre später wird Hannas Leiche an der A5 bei Kronau gefunden. Der Schwager erhält lebenslänglich, der Ehemann zweieinhalb Jahre wegen Beihilfe, der Sohn neuneinhalb Jahre Jugendstrafe. Kriminalhauptkommissar Fabian Puchelt vom LKA Bayern erklärt: „Ein Femizid findet in der Regel nicht auf offener Straße statt, sondern zu Hause, in den eigenen vier Wänden, innerhalb einer intimen Partnerschaft. Deshalb müssen Betroffene aktiv werden.
Gewalt beginnt oft mit Kleinigkeiten – mit Geschubse, mit Druck. Diese Grenzüberschreitungen muss man nicht akzeptieren. Man sollte dokumentieren, sich Freunden anvertrauen, sich an Beratungsstellen wenden. ”
Und wenn die Polizei gerufen wird?
„Dann wird der Partner aus der Wohnung verwiesen, bekommt ein Kontaktverbot – und im Ernstfall nehmen wir den Wohnungsschlüssel ab. ”
Helene Reiner fasst zusammen: „Femizide sind nicht immer leicht als solche einzuordnen. Was aber klar ist: Frauen und Mädchen werden immer wieder Opfer tödlicher Gewalt, dort, wo Macht, Kontrolle und Besitzdenken über ihr Leben gestellt werden. Justiz, Polizei, Politik – aber auch wir als Gesellschaft – müssen Antworten finden, wie man sie besser schützen kann.
”
Das war XY Spuren des Verbrechens. Vielen Dank fürs Zuschauen.


