Ich dachte, ich treffe einen erfahrenen, seriösen Fotografen, wir wollten gemeinsam ein BDSM-Rollenspiel ausprobieren, das wir beide online geplant hatten. Meine Freundinnen warnten mich: „Sei…

Ich dachte, ich treffe einen erfahrenen, seriösen Fotografen, wir wollten gemeinsam ein BDSM-Rollenspiel ausprobieren, das wir beide online geplant hatten. Meine Freundinnen warnten mich: „Sei...

Am 27. Juli 2008, in einer Ferienwohnung in den Beelitz Heilstätten, fand Michael F. die 20-jährige Anja P. erwürgt auf.

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Ein Jahr später, am 20. August 2009, verurteilte ihn das Landgericht Potsdam wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu zehn Jahren Haft. Zusätzlich ordneten die Richter seine unbefristete Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Sie sahen es als erwiesen an, dass er das junge Fotomodell zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs getötet hatte.

Die Medien titelten reißerisch von „Tod nach Sado-Maso-Sex“. Diese Schlagzeile spiegelte unkritisch die Version des Täters wider. Michael F. behauptete, es habe sich um einen tragischen BDSM-Unfall gehandelt.

Doch die Gerichtsmedizin, die Spurensicherung und seine eigene, über Jahre gewachsene Vorgeschichte zeichneten ein anderes Bild. Was in dieser Wohnung geschah, hatte mit einvernehmlicher Sexualpraktik nachweislich nichts zu tun. BDSM wird als Akronym für Bondage und Disziplin, Dominanz und Submission sowie Sadomasochismus definiert. Es beschreibt eine Subkultur, in der einwilligungsfähige Menschen einvernehmlich sexuelle Spielarten jenseits der Normen ausleben.

Die Wissenschaft unterscheidet seit 2013 klar zwischen Paraphilien, also ungewöhnlichen sexuellen Vorlieben, und paraphilen Störungen, bei denen die Person leidet oder Schaden anrichtet. Entscheidend ist nicht die Vorliebe selbst, sondern ihre negativen Konsequenzen. Bei Michael F. war diese Grenze längst überschritten.

Das Urteil schilderte einen 39-jährigen Paläontologen, der über Flugsaurier promoviert hatte und als ruhiger, beflissener Wissenschaftler galt. Er leitete in seiner evangelischen Gemeinde einen Glaubenskurs „Spiritualität im Alltag“. Gewalterfahrungen oder jugendpsychiatrische Auffälligkeiten waren keine bekannt. Äußerlich führte er ein unauffälliges Leben.

Doch in seinem Inneren verbarg sich eine dunkle Seite. Mit etwa 19 Jahren entwickelte er einen Fetisch für Beine und Schuhe, insbesondere Stiefel. In einer Beziehung zwischen seinem 26. und 31.

Lebensjahr konnte er diese Vorliebe erstmals ausleben. In genau dieser Zeit erhielt er Zugang zum Internet – einer damals noch relativ neuen Technologie, die als „Wildwest-Ära“ des Internets bezeichnet wird. Es gab keine sozialen Netzwerke, keine modernen Plattformen, nur extreme und schockierende Inhalte, die allgegenwärtig waren. Mit 28 Jahren begann Michael F.

, Bilder von Tötungsdarstellungen an Frauen zu sammeln. Aus sexualwissenschaftlicher Sicht war es extrem unwahrscheinlich, dass diese Fantasien erst in diesem Alter entstanden waren. Sie mussten sich viel früher entwickelt haben, aber erst jetzt konnte er sie aktiv suchen. Er sammelte gestellte sexuelle Tötungsszenen, aber auch Fotos von realen Leichen, etwa nach Unfällen.

Seine Sammlung wuchs. Er las und schrieb sehr wahrscheinlich selbst Geschichten, in denen der Tod von Frauen detailliert beschrieben wurde. Auf seinem Computer fanden die Ermittler später Texte mit Titeln wie „Ich töte Claudia“ und „Lindas Ermordung“. Immer wieder standen die Beine und Füße der Frauen im Mittelpunkt, sowie die Art, wie sie zu Tode kamen.

Besonders beschrieb er den Atem und die Körperreaktionen beim Ersticken und Strangulieren. Diese Darstellungen wichen zwar von den medizinischen Fakten ab, aber sie offenbarten seine sexuelle Zielphantasie. Das Urteil gegen Michael F. umfasste bemerkenswerte 278 Seiten und zitierte seine Geschichten ungekürzt.

Mit 31 Jahren suchte er zudem gezielt nach Videodarstellungen, in denen Frauen auf genau diese Weise getötet wurden. Diese Videos, mit Schauspielern und Spezialeffekten, stammten oft von internationalen Produktionsfirmen, die sie legal herstellten. Sie waren als fiktionalisierte Szenarien bekannt, nicht als echte Snuff-Filme – eine echte kommerzielle Produktion solcher Tötungsvideos war bis heute nicht nachweisbar. Michael F.

führte zwei Beziehungen, in denen er versuchte, seine Neigungen auszuleben. Mit 35 Jahren fand er eine Partnerin, die einwilligte, ihm ein Lederhalsband anzulegen und sie bis nahe der Bewusstlosigkeit zu würgen. Gleichzeitig kaufte er immer mehr Videos mit gestellten Tötungsszenen, die genau seiner Fantasie entsprachen. All das verheimlichte er.

Nach außen gab er sich als Fotograf, der sich auf verlassene Gebäude und Models aus dem BDSM- und Gothic-Bereich spezialisierte. Seine Models beschrieben ihn als angenehm, während er sich in einem Internetforum darüber beklagte, kaum Sexarbeiterinnen zu finden, die sich von ihm würgen ließen. Ein Zitat lautete: „Frag mich auch, ob es da noch mehr Mädels gibt, die das machen. Sie müssen ja nicht auch unbedingt darauf stehen.

Seine Fotos teilte er in einer Online-Modelkartei. Dort stieß er auf Anja P. , eine 20-jährige Auszubildende zur Speditionskauffrau, die ihren Job langweilig fand. Beim Modeln fand sie die Bestätigung und Anerkennung, die sie in ihrem Alltag vermisste.

Sie war fast jedes Wochenende auf Shootings und aktualisierte täglich ihre Profilseite. Laut Urteil nutzte sie viele dieser Shootings, um ihre BDSM-Neigungen zumindest spielerisch auszuleben. Anja P. zeigte grundsätzliches Interesse an BDSM-Praktiken und kommunizierte dies auch.

Allerdings lehnte sie jede Form von Schmerzzufügung strikt ab. Ihr Erfahrungsschatz war begrenzt, und sie hatte keine Verbindungen zur strukturierten BDSM-Community. Sie wusste wenig über Risikoeinschätzung und Sicherheitsvorkehrungen. Ein früherer Sexualpartner berichtete, dass sie einmal ein Atemreduktionsspiel ausprobieren wollte.

Als sie nach wenigen Sekunden deutliche körperliche Reaktionen zeigte, brach er es sofort ab. Ein weiterer Bereich, der Anja P. faszinierte, war die Vorstellung des Übermanntwerdens – eine Fantasie aus dem Spektrum des sogenannten Vergewaltigungsrollenspiels. Anfang 2008 kommentierte Anja P.

ein Foto von Michael F. Er bedankte sich per Privatnachricht. Aus anfänglichem Smalltalk über Modeln wurde schnell ein expliziter Flirt. Am 15.

Juni 2008 begannen sie, gemeinsam eine Fortsetzungsgeschichte zu schreiben, in der ein Fotograf an einer abgelegenen Location ein schlafendes Model entdeckte und sexuell missbrauchte – was das Model jedoch als lustvoll empfand. Obwohl sie sich nie getroffen hatten, beteuerten beide, sich ein solches Rollenspiel auch im echten Leben vorstellen zu können. In der BDSM-Szene nennt man solche Praktiken „consensual non-consent“, also einvernehmliches Ausüben von scheinbar nicht einvernehmlichen Handlungen. Diese erfordern sehr viel persönliche Vorerfahrung, genaue Kenntnis der eigenen Reaktionen und ein enges Vertrauensverhältnis zum Partner.

Über diese entscheidenden Details verfügte Anja P. nicht. Sie vertraute darauf, dass Michael F. der vernunftorientierte, seriöse Mensch war, als der er sich darstellte.

Sie wusste nicht, dass seine persönliche sexuelle Vorerfahrung sich fast ausschließlich auf den Versuch beschränkte, Frauen genau zu einem solchen Szenario zu bewegen. Als Location für ihr erstes Treffen wählten sie das als Lost Place bekannte Lungensanatorium in Beelitz bei Berlin. Zwei Wochen vor dem geplanten Treffen, bei dem mehrere Fotografen und Models anwesend sein sollten, schrieb Anja P. an Michael F.

: „Zu mir meinten heute alle, ich solle vorsichtig sein, wer du bist. Natürlich haben sie recht, aber ich glaube, wenn du mich entführen, vergewaltigen und danach verschachern würdest, wäre es mir ein angenehmes Ende. “

Er antwortete: „Ja, das würde genau das sein, was ich dir auch sagen würde an deren Stelle. Nur kennen sie mich nicht.

Aber das wissen sie ja nicht. “

Am 26. Juli 2008 mietete Michael F. eine Ferienwohnung in Beelitz an, in der er und Anja P.

nach ihrem Shooting die Nacht verbringen wollten. Es war ihr erstes persönliches Treffen. Zeugen beschrieben sie als ein frisch verliebtes Paar. Was danach geschah, kennt man nur aus Michael F.

s Aussage und den Erkenntnissen der Spurensicherung und Gerichtsmedizin. Michael F. behauptete, er habe mit Anja P. ein Vergewaltigungsrollenspiel vereinbart, inspiriert von ihrer Online-Geschichte.

Ein erfahrener Partner hätte einem unerfahrenen Menschen ein solches Szenario niemals angeboten, ohne vorher sexuelle Erfahrungen miteinander gesammelt und die Reaktionen des anderen kennengelernt zu haben. Michael F. tat genau das Gegenteil. Nach seiner Schilderung erwachte er am Morgen des 27.

Juli 2008 neben der schlafenden Anja P. Er ging in die Küche und holte eine Bratpfanne. Er behauptete, es sei ihr Wunsch gewesen, das Rollenspiel damit zu beginnen, dass er Schläge auf ihren Kopf „zumindest andeute“. In ihrer virtuellen Kommunikation waren die meisten riskanten Ideen von ihm eingebracht worden, und er hatte beobachtet, wie Anja P.

darauf reagierte. Jeder logisch denkende Mensch erkennt, dass ein Schlag mit der Bratpfanne auf den Kopf eine deutliche Gewaltanwendung ist und nichts mit einvernehmlichen BDSM-Praktiken zu tun hat. Noch schwerwiegender war die nächste Handlung, die Michael F. beschrieb: Er behauptete, nicht bemerkt zu haben, dass Anja P.

s Bewusstsein durch den Schlag getrübt war, als er begann, was er als einvernehmliches Atemreduktionsspiel darstellen wollte. Im Schlussplädoyer beschrieb der oberste Richter die Situation mit den Worten: „Stellen Sie sich vor, jemand fängt jetzt an, Sie kräftig zu würgen. “ Dann schwieg er und schaute auf die Uhr. Zwei Minuten lang.

So lange musste Michael F. Anja P. gewürgt haben, bis sie starb. Wahrscheinlich noch deutlich länger.

Er habe zuerst nicht gemerkt, dass sie tot sei, sagte er vor Gericht und sei dann in Panik geraten. Er betrank sich, schrieb Abschiedsbriefe und zeigte selbstverletzendes und suizidales Verhalten. Sein ungeordnetes Verhalten nach der Tat und die Tatsache, dass ihre Anwesenheit bekannt war, sprachen dafür, dass er nicht mit einem festen Tötungsplan in die Wohnung gegangen war. Der psychiatrische Sachverständige argumentierte jedoch, dass es zu einem sogenannten Dammbruch gekommen sei.

Michael F. hatte seine sexuellen Tötungsfantasien jahrelang ausgebaut. Als er die für ihn attraktive, schlafende junge Frau neben sich sah und sich sexuell erregt fühlte, agierte er seine Fantasien aus, die er nie kontrolliert hatte. Vor Gericht beteuerte Michael F.

seine Reue und entschuldigte sich bei Anja P. s Familie. Er beharrte auf einem tragischen Unfall. Gleichzeitig gab er zu, dass er ihre Leiche nach seinem klaren Bewusstsein über ihren Tod noch einmal sexuell missbraucht hatte.

Er sagte: „Er wollte sie noch einmal lieben. “

Ein Mensch, der authentisch entsetzt und von Schuldgefühlen überwältigt wäre, würde nicht auf die Idee kommen, sexuelle Handlungen an der Leiche durchzuführen. Hier zeigte sich, dass Michael F. möglicherweise Selbstmitleid mit Mitgefühl verwechselte.

Er war überwältigt von den Folgen seiner Tat für sich selbst, nicht von echter Reue für sein Opfer. Am 20. August 2009 verurteilte das Landgericht Potsdam Michael F. wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu zehn Jahren Haft.

Da von ihm weitere erheblich rechtswidrige Taten zu erwarten waren und er für die Allgemeinheit gefährlich war, ordneten die Richter seine unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die entscheidende Frage bleibt, was hätte verhindert werden können, dass dieser Dammbruch geschieht. Michael F. hätte eine tiefe persönliche Motivation entwickeln müssen, seine gefährlichen Fantasien zu erkennen und professionelle Hilfe zu suchen.

Heute existieren in Deutschland Fachstellen wie „180 Grad Prävention“ oder das Projekt „Icanchange“, an die sich Menschen mit solchen Fantasien kostenlos, anonym und unter Schweigepflicht wenden können. Menschen, die solche Vorlieben entwickeln, sollten nicht dafür verurteilt werden. Entscheidend ist, wie sie die Verantwortung wahrnehmen, damit sie niemals zur Gefahr für andere werden.