Der Mann, der den Kiosk belieferte, klingelte an der Tür. Keine Reaktion. Er schaute durch das offene Fenster und sah Heinz-Georg Strohmidel auf dem Boden liegen. In einer Blutlache.

Hinter der Tür seines eigenen Ladens. Es war ein Mittwochmorgen im Juli 1994. Fünf nach zwölf, könnte man sagen, aber für den gehbehinderten 67-Jährigen war es das Ende eines langen, einsamen Kampfes. Der Laden in Bielefeld-Oldentrup war sein Leben.
Eine gemischte Tüte, eine Cola, Zigaretten, Süßigkeiten – ein richtiger Kramladen, wie die Nachbarn später sagten. Ein Treffpunkt. Man kannte sich. Heinz-Georg ließ Stammkunden anschreiben, holte dir nachts um zwölf noch ein Bier raus.
Er war zu gutmütig. Tat keiner Seele etwas. Aber genau diese Gutmütigkeit machte ihn verletzlich. Immer wieder wurde der unscheinbare Kiosk überfallen.
1980 nahm die Polizei nach einem Raub drei Täter fest. 1992 gab es mindestens einen weiteren Überfall, den er nie meldete. Nur seine Stammkunden wussten davon. Und von seiner Angst.
Er war oft allein. Weit über 60. Gehbehindert. Er fürchtete sich.
Und dann kam der Tag, an dem die Angst Gestalt annahm. Die Polizei fand einen Arbeitshandschuh unter dem Tresen. Er wurde zum wichtigsten Beweisstück des Falls. Daneben: eine leergeräumte Kasse, ein fehlendes Schuldenbuch.
Die Tür war von innen abgeschlossen, der Schlüssel steckte. Nur ein Fenster stand offen – der Fluchtweg des Täters. Strohmidel trug weder Schuhe noch Socken, seine Zahnprothese war nicht richtig eingesetzt. Er war aus dem Bett geklingelt worden.
Die Nachbarin lieferte die erste heiße Spur: ein blonder Mann, etwa 20 Jahre alt, 1,70 bis 1,75 Meter groß, schlank, zerzauste Haare. Ein großer Blutfleck auf dem weißen T-Shirt. Er hatte etwas unter dem Shirt versteckt und war in einen dunkelblauen VW Passat mit Gütersloher Kennzeichen gestiegen. Niemand sonst hatte ihn gesehen.
Die Polizei ging von Tür zu Tür. Eine Hundertschaft durchkämmte die Nachbarschaft, hob Gullideckel an, ließ einen Fischteich leerlaufen. Lautsprecherwagen fuhren durch die Straßen. 350 Männer, auf die ein Passat zugelassen war, wurden überprüft.
100 Fingerabdrücke von Kunden verglichen. Auch DNA-Proben der Stammkunden brachten nichts. Strohmidel kam nie wieder zu Bewusstsein. Er starb im Krankenhaus an seinen Kopfverletzungen.
Die Ermittlungen wurden eingestellt. Der Fall blieb ungelöst. Drei Jahrzehnte lang. Bis 2023, als in Nordrhein-Westfalen neue Ermittlungsgruppen für ungelöste Altfälle eingerichtet wurden.
Der Fall Strohmidel war einer davon. Im Februar 2025 veröffentlichte die Polizei zum ersten Mal Fotos des Handschuhs. Darauf deutlich zu lesen: die Initialen M. T.
Die Laboranalysen waren seit den 90ern viel präziser geworden. Neue Untersuchungen zeigten: Auf der Innenseite des Handschuhs fand sich dieselbe DNA, die 1994 unter einem Fingernagel des Opfers gesichert worden war. Strohmidel hatte sich gewehrt. Hatte seinen Mörder gekratzt.
Die Blutspritzer auf der Außenseite stammten vom Opfer. Der Handschuh musste dem Täter gehören. Die Polizei rief die Öffentlichkeit zur Mithilfe auf und setzte eine Belohnung von 3000 Euro aus. Die Hinweise führten zu einem ehemaligen Handwerksbetrieb, dessen Chef die Kennzeichnung bestätigte, aber keinem konkreten Mitarbeiter zuordnen konnte.
Die Wahrscheinlichkeit, dass der Täter selbst M. T. hieß, schätzten die Ermittler als äußerst gering ein. Trotzdem fragten sie beim Einwohnermeldeamt alle Männer mit den Initialen M.
T. ab, die zur Tatzeit in der Nähe gewohnt hatten. Etwa 20 Personen kamen zusammen. Sie wurden um Speichelproben gebeten.
Keine passte zu der DNA am Tatort. Und trotzdem kam es zur Festnahme. Denn eine der Proben enthielt DNA, die der Spur sehr, sehr ähnlich war. Die eines nahen Angehörigen.
Und diese Erkenntnis war nur möglich geworden durch eine Gesetzesänderung von 2017, die es inzwischen erlaubte, auch solche Beinahe-Treffer auszuwerten – um zu überprüfen, ob die Person, die die Probe abgegeben hatte, mit dem Spurenleger verwandt sein könnte. Ein Mann hatte sich also freiwillig gemeldet, wollte wohl helfen und sich selbst entlasten. Und machte damit seinen eigenen Bruder zum Hauptverdächtigen. Am 7.
Oktober 2025 begann der Prozess am Bielefelder Landgericht. Nicht öffentlich. Der Angeklagte war 45 Jahre alt, verheiratet, mehrere Kinder, keine Vorstrafen – und zur Tatzeit gerade einmal 15 Jahre alt. Er verhandelte nach Jugendstrafrecht.
Eine lebenslange Strafe war von vornherein ausgeschlossen. Höchststrafe: zehn Jahre. „Dass ihn jetzt die Vergangenheit noch einmal einholen würde, damit hat er sicherlich nicht gerechnet”, teilte die Polizei mit. Die Frau, die 1994 von dem blonden Mann im blutigen Shirt erzählt hatte, war seine Tante.
Im Polizeiwagen auf dem Weg zur Verhaftung sprach er von sich aus über Streitigkeiten mit Heinz-Georg Strohmidel. Die Polizei feierte den Durchbruch. Doch schon nach wenigen Verhandlungstagen kam die Wendung, mit der niemand gerechnet hatte: Der Angeklagte wurde freigesprochen. Der wahre Täter, so seine Aussage und die von ihm benannten Zeugen, soll ein Bekannter von ihm sein – ein Türke, der längst in seinem Heimatland lebt und auf den die deutsche Justiz keinen Zugriff hat.
Wie konnte es dazu kommen? „Wenn DNA am Tatort gefunden wird, denkt man immer, das sei der perfekte Beweis”, sagt Nina Wieland, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Straf- und Strafprozessrecht der Uni Köln. „Aber juristisch ist das komplizierter. ”
Der medizinische Sachverständige stellte fest: Der Handschuh wurde bei der Tatbegehung nicht getragen.
Er lag zwar am Tatort, enthielt zwar die DNA des Angeklagten – aber er konnte nicht das Werkzeug der Tat gewesen sein. „In diesem Fall greift dann der Grundsatz: In dubio pro reo. Im Zweifel für den Angeklagten”, so Wieland weiter. „Das heißt nicht, dass das Gericht davon überzeugt ist, dass er unschuldig ist.
Nur dass es nicht von seiner Schuld überzeugt war. ”
Der Angeklagte selbst hatte im Prozess eine detaillierte Schilderung abgegeben: Er sei mit einem etwa gleichaltrigen Jungen aus der Nachbarschaft, den er aus der Schule und vom Fußball kannte, zum Kiosk gegangen. Um Geld und Zigaretten zu rauben. Der andere sei zuerst hineingegangen, habe etwas bestellt, um den Kioskbesitzer in den Vorratsraum zu schicken.
Sie hätten die Kasse ausräumen wollen, als Strohmidel zurückkam. Es kam zur Auseinandersetzung. Der Angeklagte konnte sich losreißen und durch das Fenster im Nebenzimmer fliehen. Zu diesem Zeitpunkt lebte der Kioskbesitzer noch.
Aber sein Freund war noch im Laden. Drei bis vier Prozent aller Verfahren enden mit einem Freispruch – bei Mord und Totschlag sogar noch seltener. Der Fall Strohmidel war eine Ausnahme. Die Ermittlung gegen den Freigesprochenen ist vorbei.
Das Doppelbestrafungsverbot greift. Aber gegen andere mögliche Täter kann weiter ermittelt werden. Und der Hinweis auf den Bekannten im Ausland existiert durch das Urteil. Die Presse fragte nach.
Bis auf weiteres bleibt der Mord an Heinz-Georg Strohmidel juristisch ungeklärt. Die früheren Raubüberfälle, die Schuldscheine der Stammkunden, die Streitereien mit Jugendlichen aus der Nachbarschaft, der Handschuh – all die Ermittlungsansätze, die über drei Jahrzehnte so viel Zeit und Mühe gekostet hatten, liefen letztlich ins Leere. In den vergangenen zwei Jahren konnte die Polizei immerhin in elf Cold Cases einen Tatverdächtigen ermitteln. Und das ist wichtig, sagt sie.
Damit Täter nie zur Ruhe kommen. Damit Betroffene von Gewalt und ihre Angehörigen Gerechtigkeit erfahren. Nur: In diesem Fall kam sie nicht an. Die Akte ist nicht geschlossen, aber der Fall liegt wieder auf Eis.
Und die Frage, wer Heinz-Georg Strohmidel in seinem Kiosk erschlagen hat, bleibt offen.


