Was geschah wirklich hinter verschlossenen Türen? TÖDLICHE LIEBESZELLE – Das ist unfassbar! Warum wurde der Gefängnisbesuch für Martina G. zum Albtraum?

Was geschah wirklich hinter verschlossenen Türen? TÖDLICHE LIEBESZELLE – Das ist unfassbar! Warum wurde der Gefängnisbesuch für Martina G. zum Albtraum?

Ein Besuch in der JVA Remscheid endete für Martina G. tödlich. Der 46-jährigen Frau wurde am 11.

April 2010 in einem sogenannten Langzeitbesucherraum zum Verhängnis, dass sie ihren Freund, den wegen Kindesmissbrauch und Mord verurteilten Klaus-Dieter H. , besuchte. Der Häftling hatte zwei Messer und einen Radmutternschlüssel in den Raum geschmuggelt und tötete die Frau auf brutale Weise.

Stichverletzungen, eine noch nicht genau zu bezeichnende Kopfverletzung und Würgemale am Hals – so lautet die grausame Bilanz der Tat, die die Justizvollzugsanstalt Remscheid erschütterte. Der Täter, ein 50-jähriger Mann, der bereits seit 19 Jahren inhaftiert war, galt als vorbildlicher Gefangener. Er leitete die Bücherei und war in mehreren Gruppen aktiv.

Wegen dieser guten Führung durfte er Langzeitbesuche empfangen.

Klaus-Dieter H. war ursprünglich verurteilt worden, weil er ein neunjähriges, geistig behindertes Mädchen missbraucht und ermordet hatte. Trotz dieser grausamen Vorgeschichte genoss er in der JVA Remscheid über vier Jahre lang die Vorzüge des Langzeitbesuchs.

Nichts deutete auf eine Gefahr hin. Doch am Ende eines Besuchs am 11. April 2010 war die Besucherin tot.

Der Häftling hatte die Tatwaffen, zwei Messer und einen Radmutternschlüssel, in den Besucherraum geschmuggelt. Wie konnte das passieren? Die Kontrollen in der JVA Remscheid waren offenbar nicht ausreichend.

Ein ehemaliger Straftäter, Maximilian Pollux, der jahrelang in einem bayerischen Gefängnis saß, erklärt, wie solche Kontrollen normalerweise ablaufen.

Normalerweise gibt es ein Zufallsprinzip, sagt Pollux. Von acht Gefangenen, die zum Besuch geführt werden, werden per Zufall zwei oder drei komplett durchsucht, inklusive Leibesvisitation. Die Gefangenen müssen sich komplett entkleiden, bis auf die Unterhose.

Sie müssen ihr Geschlechtsteil heben, die Achseln zeigen, die Zunge rausstrecken, die Fußsohlen zeigen und den Hintern spreizen.

Nach dem Besuch findet das gleiche Prozedere statt. Jeder einzelne Gefangene muss zudem durch einen Metalldetektor gehen, ähnlich wie am Flughafen. Pollux betont, dass er sich nie über diese Durchsuchungen beschwert habe, da sie Teil des Sicherheitskonzepts seien.

Er versteht nicht, wie so etwas wie im Fall Remscheid passieren konnte.

Nach einer vernünftigen Durchsuchung ist es absolut unmöglich, dass du noch irgendwas hast, sagt Pollux. Du könntest allerhöchstens sehr, sehr kleine Gegenstände verstecken, aber ganz sicher kein Messer. In der JVA Remscheid wurden die Kontrollen offenbar nicht mit der nötigen Sorgfalt durchgeführt.

Der Besuch von Martina G. fand in einem Langzeitbesucherraum statt, der manchmal auch Liebeszelle genannt wird. In diesen Räumen können Inhaftierte unbewacht Zeit mit ihren Partnerinnen verbringen.

In NRW gibt es in 14 Justizvollzugsanstalten solche Räume, darunter auch in Remscheid. Der Unterschied zu normalen Besuchen ist, dass sie über mehrere Stunden stattfinden und die Gefangenen ungestört sind.

Martina G. hatte Klaus-Dieter H. kennengelernt, als er bereits im Gefängnis saß.

Sie war in einer Gefängniszeitung auf ihn gestoßen, die sie abonniert hatte. Es entwickelte sich eine Brieffreundschaft, und sie schickte ihm regelmäßig Geschenke. Dass er vor fast 20 Jahren ein neunjähriges Mädchen vergewaltigt und getötet hatte, war ihr bekannt.

Trotzdem besuchte sie ihn regelmäßig. Ein gemeinsames Leben außerhalb des Gefängnisses hatten die beiden nie. Ihre Beziehung fand innerhalb der JVA zu den Besuchszeiten statt.

Wegen guter Führung durfte Klaus-Dieter H. seine Freundin zweimal im Monat empfangen. So auch am 11.

April 2010, einem Sonntag.

Als die Besuchszeit abgelaufen war, betraten Mitarbeiter der JVA gegen 15:25 Uhr den Besuchsraum. Am Boden lag Klaus-Dieter H. schwer verletzt, daneben leblos seine Freundin.

Die Leiche wies Stichverletzungen sowie eine noch nicht genau zu bezeichnende Kopfverletzung und vermutliche Würgemale am Hals auf.

Auf dem Boden oder in der Nähe der Leiche konnten mehrere Werkzeuge aufgefunden werden, die als Tatwerkzeuge in Frage kommen. Konkret waren das zwei Messer, ein Radmutternschlüssel und ein Aktengurt. Die Rekonstruktion der Tat ergab ein erschreckendes Bild.

Als Martina G. mit dem Rücken zu Klaus-Dieter H. stand, schlug er ihr mehrmals mit dem Radmutternschlüssel auf den Kopf.

Sie wurde bewusstlos und konnte deshalb nicht den Alarmknopf drücken, den es im Langzeitbesucherraum gibt. Klaus-Dieter H. stach mit den zwei Messern auf Martina G.

ein, die zwischendurch wieder das Bewusstsein erlangte.

Dann würgte er sie noch mit einem Aktengurt, und das war letztendlich auch die Todesursache. Danach versuchte Klaus-Dieter H. , sich das Leben zu nehmen, aber er überlebte.

So schilderte er später den Tathergang der Polizei. Die Spurenlage am Tatort passte zu seiner Schilderung.

Das Motiv? Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen ist am ehesten davon auszugehen, dass hier eine Trennung stattgefunden hat oder stattfinden sollte. Von dieser Beziehungskrise zwischen Täter und Opfer habe die Anstaltsleitung nichts gewusst.

Klaus-Dieter H. wurde in die JVA Werl verlegt.

Der Vorfall wurde zu einem großen Thema in NRW. Die Justizministerin musste sich vor dem Rechtsausschuss verantworten. Es ging um das Thema Kontrollen, die Sicherheit in Gefängnissen und die große Frage: Wie konnte es zu dem brutalen Verbrechen in der JVA Remscheid kommen?

Vor dem Hintergrund dieser grausamen Tat fällt es mir natürlich schwer zu sagen, das war kein Fehler, sagte die damalige Justizministerin. Die Frage ist nur, wo ist der Punkt, dass wir sagen, wir hätten es merken müssen und hätten merken müssen, dass sich in dem Verhältnis der beiden etwas so verändert hat, dass es zu einer derartigen Bluttat kommt. Wir hatten keine Hinweise darauf.

Der Nachfolger der damaligen Anstaltsleiterin, Andreas Schüller, leitet die JVA Remscheid seit Mai 2022. Als Martina G. im Besucherraum starb, war er also noch nicht da.

Er erklärt, wie die Entscheidung getroffen wird, ob ein Häftling Langzeitbesuch empfangen darf.

Die Entscheidung, ob ein Inhaftierter Langzeitbesuch bekommen kann oder nicht, hängt von vielen Faktoren ab, sagt Schüller. Zunächst einmal muss er es beantragen. Das ist kein Automatismus.

Keiner, der hier in der Anstalt ankommt, kriegt sofort Langzeitbesuch. Ein Gefangener muss mindestens sechs Monate bei uns sein, damit wir auch eine Phase haben, in der wir ihn beobachten können.

Sein Verhalten und seine Kontakte, seine bisherigen Besuche, seine Telefonate, seinen Postverkehr. Dass wir uns einen Eindruck von ihm machen können und auch von seinen sozialen Beziehungen. Dann gibt es natürlich gewisse Anforderungen an Gefangene.

Vom Grundsatz her kann selbstverständlich jeder Gefangene Langzeitbesuch beantragen.

Tatsächlich ist es aber so, dass es eine gewisse Gruppe von Gefangenen gibt, die davon ausgeschlossen werden, sei es, weil sie in Haft mit Gewalttätigkeiten, mit Handys, mit Ausbruchsversuchen usw. aufgefallen sind. Die sind von vornherein nicht geeignet für einen Langzeitbesuch.

Jetzt war es ja bei dem Fall 2010 so, dass der Inhaftierte im Gefängnis saß, weil er ein 9-jähriges Kind vergewaltigt und ermordet hat.

Inwiefern spielt so eine Vorgeschichte eine Rolle bei der Entscheidung, ob ein Inhaftierter Langzeitbesuch empfangen darf? Das spielt natürlich eine ganz wesentliche Rolle, weil gerade bei Gewalt- oder Sexualstraftätern müssen wir ganz besonders genau hinschauen. Das tun wir auch, oder es wird auch eine psychologische Stellungnahme notfalls eingeholt, ob das verantwortbar ist.

Wir gucken, wie hoch ist halt einfach die Missbrauchsgefahr in so einer Situation. Neigt der aktuell zu Gewalt, haben wir Erkenntnisse oder hat er vielleicht schon umfangreich, das haben wir alles auch hier, Behandlungen mitgemacht, Psychotherapie, Anti-Gewalt-Training und Ähnliches, sodass wir sagen, ja, der hatte, und möglicherweise hat er noch im gewissen Umfang, ein Gewaltproblem, aber er hat es im Griff und wir trauen es ihm zu.

Also wir würden da nie leichtfertig wieder eine Besuchspartei in diese Situation reinschicken, noch die Verantwortung für eine Situation übernehmen wollen von der wir meinen, dass sie kritisch ist. Also tatsächlich, im Zweifel würde die Entscheidung gegen den Langzeitbesuch fallen, weil wir ja auch andere Besuchsformen haben.

War das dann aus Ihrer heutigen Sicht damals eine Fehleinschätzung? Das kann ich nicht beurteilen, sagt Schüller. Aber die Fakten, die mir bekannt sind, sind so, dass er ja 74 Langzeitbesuche schon hatte mit der Dame.

Ich glaube der Fehler war, wenn es den gegeben hat, in der Kontrolle und nicht in der Zulassung zum Langzeitbesuch.

Tatsächlich wird das der JVA damals vorgeworfen. Es sei nicht ordentlich kontrolliert worden. JVA-Bedienstete sagen hinter vorgehaltener Hand, dass in Remscheid vieles zu lasch gehandhabt wird.

Wir waren der Ansicht, dass wir es im konkreten Fall bei der Kontrolle der Klappkiste, die der Inhaftierte mitgeführt hat und wo zu verzehrende Speisen sich drin befanden und der Hosentasche, dass das eine Kontrolle ist, die unseren Anforderungen genügte, weil wir den Inhaftierten kannten, weil wir glaubten, einschätzen zu können, dass von ihm kein Risiko ausging.

Was die Kontrollen angeht, gibt das NRW-Justizministerium Folgendes vor: Nach dem Vorfall in Remscheid geht es nicht nur um die Kontrollen. Es wird auch darüber diskutiert, welche Rolle Besuche in Gefängnissen haben. Von Maximilian Pollux will ich deshalb wissen, wie die Besuche für ihn waren.

Ich fand den Besuch für mich immer auf der einen Seite schön, auf der anderen Seite ging es mir nach den Besuchen meistens schlecht, sagt Pollux. Es war so die direkte Erinnerung an draußen. Für mich als jemand, der hochgradig kriminell war, in Haft auch, war der Besuch eher was, was ich eigentlich für meine Eltern gemacht habe.

Also ich selber, für mich war das schwierig.

Es war schwierig, diese Welt draußen wahrzunehmen, während ich drin bin. Es war sehr, sehr schwierig für mich. Was würdest du zusammenfassend sagen, was ist die Rolle oder die Aufgabe von Besuchen?

Ich denke, der Besuch ist dazu da, um der Prisonisierung entgegenzuwirken, um den Gefangenen daran zu erinnern, dass er ein Mensch ist und dass es ein Leben vor der Tat gab und dass es ein Leben nach der Haft geben wird.

Wenn wir den Gefangenen in ein Loch sperren, vergisst er, was er verloren hat. Also der Besuch ist im Gegensatz zu dem, was die Leute denken, ist doch nur ein Privileg und ist so toll für die Gefangenen, der Besuch ist wichtig, um die Strafe auch fühlbarer zu machen. Deswegen muss er stattfinden und deswegen muss er auch in einer menschlichen Form stattfinden.

Dann tut er nämlich, und das klingt jetzt total doof, dass ich als Gefangener das sage, aber dann tut er noch mehr weh und dann ist er noch bedeutsamer für eine Verhaltensänderung und für ein Bewusstmachen davon, was ich eigentlich verloren habe. Ich glaube, dass Besuche im Gefängnis wichtig sind, das ist klar. Einmal für die Inhaftierten, aber auch für die Freunde und Familienangehörigen außerhalb des Gefängnisses, die so Kontakt halten können.

Gleichzeitig sind Besuche im Gefängnis aber natürlich ein Sicherheitsrisiko, weshalb es ja vorher Kontrollen gibt. Aber im April 2010 wurden die in der JVA Remscheid nicht ausreichend durchgeführt. Zu einem Prozess gegen Klaus-Dieter H.

, der in der JVA Werl inhaftiert ist, kommt es dann nicht mehr. Der 50-Jährige erhängte sich jetzt am Wochenende in seiner Einzelzelle.

Aber wie kann das sein? Man wusste doch durch den Vorfall in Remscheid, dass Klaus-Dieter H. selbstmordgefährdet ist.

Auch da waren Sie natürlich nicht für verantwortlich. Aber man fragt sich ja schon, wie kann das passieren? Weil es ja relativ offensichtlich war, dass da diese Gefahr besteht, dass er dann so kurz danach Suizid begehen kann.

Haben Sie eine Theorie, wie das sein kann?

Also zu dem konkreten Fall habe ich keine Theorie, sagt Schüller. Es ist aber tatsächlich so, es gibt ja auch verschiedene Anlässe oder Formen des Suizids und Sie werden es nie hundertprozentig schaffen, Suizide in Justizvollzugsanstalten zu verhindern. Wir tun alles dafür, dass es verhindert wird und glaube ich, machen auch jeden Tag viel Aufwand, um das zu verhindern.

Aber tatsächlich, selbst wenn wir eine latente Suizidalität sehen und wir die Beobachtungsform, spätestens alle 15 Minuten muss mal jemand schauen, es bleibt immer irgendwo ein Zeitfenster möglich, wo jemand versuchen kann, sich umzubringen. Das ist, wir versuchen alles, wir entziehen gefährliche Gegenstände der hat dann keine Kabel mehr auf dem Haftraum, der hat kein Messer mehr auf dem Haftraum.

Das werden wir alles, wenn wir die Situation so erkannt haben, veranlassen. Aber einen hundertprozentigen Schutz gibt es nicht. Es bringen sich außerhalb der Justizvollzugsanstalten die Menschen um und leider auch innerhalb der Justizvollzugsanstalten.

Das gehört zur Lebenswirklichkeit leider dazu. In der JVA Remscheid sind Fehler passiert. Die haben es am Ende ermöglicht, dass ein Gefangener innerhalb des Gefängnisses töten konnte.

Dazu muss man aber sagen, sowas ist eine absolute Ausnahme. Also in den letzten zehn Jahren ist es nur einmal passiert, dass ein Gefangener innerhalb einer JVA getötet hat. Das war 2016 in Wuppertal.

Der Fall von Martina G. bleibt dennoch eine Mahnung, dass Sicherheitslücken in Gefängnissen fatale Folgen haben können. Die Diskussion um Kontrollen und die Zulassung von Langzeitbesuchen wird weitergehen.